• Theaterfestival STEUDLTENN startet!

    Theaterfestival STEUDLTENN startet!

    Am 2. April öffnet das Theaterfestival Steudltenn 2025 zum 15. Mal seine Tore mit der Uraufführung von "NELSON UN DIE ZEITMASCHINE" von Hakon Hirzenberger für alle ab 4. Nelson und Gabriel treffen im Schiffsbauch auf die Füchsin Fanny, eine Erfinderin, die gerade an ihrer Zeitmaschine bastelt. Der Wunsch, endlich wieder zurück nachhause an den Südpol zu gelangen, bringt Nelson und Gabriel auf die Idee, die Zeitmaschine zu testen. Auf dem Weg durch Zeit und Raum treffen die beiden auf neue Freunde, einen Tyrannus Saurus Rex, Shakespeares Pudel, zwei griechische Philosophen, erleben das Weltall und erfahren die Welt der Piraten und Ritter bis sie schlussendlich zuhause angelangen.  Ausserdem gibt es die Buchpräsentation von "NELSON UND DIE ZEITMASCHINE" von Hakon Hirzenberger und Illustrationen von Gerhard Kainzner. Das neue Buch ist im Festivalbüro und im Buchhandel erhältlich. Eröffnet wird auch die Outdoorausstellung "RECLAIMING NATURE" kuratiert von Gerhard Kainzner. Wie können wir die Natur als Verbündete, als Teil unserer Identität und unseres Seins zurückgewinnen? Die Ausstellung präsentiert eine Vielfalt von Werken, die von der Beziehung Mensch und Natur inspiriert sind von von Ursula Beiler, Carina Haun, Mari Otberg, Janine Weger, Gerhard Kainzner, Caritas Zentrum Zillertal, bilding - Kunst- & Architekturschule und dem Architekturkollektiv Krater Fajan, Die Ausstellung ist im Rahmen Read More
  • Steudltenn Premiere U21 | Prinzessinnen*

    Steudltenn Premiere U21 | Prinzessinnen*

    am 03. April 2024 Read More
  • 150 Jahre Sparkasse Schwaz

    150 Jahre Sparkasse Schwaz

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WK-Präsident Jürgen Bodenseer zeigt sich erfreut über die Abänderungen bei der sogenannten Auflösungsabgabe. „Unser Protest gegen diese wenig durchdachte Strafsteuer hat sich ausgezahlt. Wir konnten im Sinne unserer Tourismusbetriebe das Schlimmste verhindern. Wermutstropfen bleibt aber, dass anderen Bereichen, speziell dem Bau- und Baunebengewerbe, mit dieser Regelung wenig bis gar nicht geholfen ist.“

Im heutigen Ministerrat wurde die Änderung bei der Auflösungsabgabe beschlossen. Die Strafe in Höhe von 110 Euro, die von Dienstgebern künftig bei der Kündigung von Mitarbeitern zu leisten ist, soll nur mehr eingeschränkt kommen. Sowohl verpflichtende Ferial- und Berufspraktika als auch befristete Dienstverhältnisse von bis zu sechs Monaten werden nun ausgenommen. Damit ist eine übermäßige Belastung von Saisonbranchen vermieden und sichergestellt, dass ausbildungsrelevante Praktika auch weiterhin angeboten werden.

Die Wirtschaftskammer Tirol hatte in den vergangenen Wochen massiv diese ungerechte Strafsteuer bekämpft und immer wieder betont, dass Tourismusbetriebe in einem Saisonort ohne Gäste nicht offen halten können und, dass Baufirmen ebenfalls an saisonale und vor allem witterungsbedingte Vorgaben gebunden sind. Aber auch Seilbahnunternehmen oder Badebetriebe wären von dieser Regelung betroffen gewesen. WK-Präsident Jürgen Bodenseer: „Es freut mich, dass wir diese als Auflösungsabgabe getarnte Steuer, die eine reine Abzocke unserer Betriebe gewesen wäre, entschärfen konnten. Ich habe immer betont, dass keiner der betroffenen Unternehmer vorsätzlich, hinterhältig oder sonst irgendwie verwerflich handelt, wenn er Arbeitsverhältnisse nach Ablauf der Saison beendet. Im Gegenteil: Er zeigt Verantwortung und macht das einzig Sinnvolle, um seinen Betrieb am Laufen zu halten, und um später wieder Beschäftigung anbieten zu können.“

Harald Ultsch, Obmann der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, atmet auf:  „Unser starker Protest hat Wirkung gezeigt. Gemeinsam haben wir es geschafft, zumindest die schärfsten Zähne dieser Auflösungsabgabe zu ziehen. Das bedeutet eine merkliche Verbesserung zur ursprünglichen Variante. Ein erster Schritt ist getan, die Belastung für unsere Betriebe wurde aufgrund unserer starken Interessenvertretung massiv reduziert.“
Gänzlich unzufrieden ist Georg Steixner, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk: „Diese Lösung ist nur ein Mini-Erfolg. Für die Baubranche und beispielsweise die Arbeitskräfteüberlasser bleibt die Auflösungsabgabe. Diese Bereiche wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Unsere Betriebe können bzw. dürfen zu bestimmten Zeiten einfach nicht arbeiten. Zum einen untersagen viele Normen die Verarbeitung von Produkten unter plus 5 Grad Celsius, zum anderen ist in vielen Fällen die Arbeit im Freien für die Mitarbeiter gar nicht zumutbar. Wir werden am Ball bleiben, vor allem fordern wir die Gewerkschaft auf, bei den Kollektivvertragsgesprächen Bewegung zu zeigen. Ziel muss es sein, im Bau ein Ganzjahresdurchrechnungsmodell zu installieren, in das erbrachte Mehrstunden während des Jahres einfließen können. Die jetzige Lösung ist für die Betriebe nicht zumutbar.“

 

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WK-Präsident Jürgen Bodenseer zeigt sich erfreut über die Abänderungen bei der sogenannten Auflösungsabgabe.

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