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WK-Präsident Jürgen Bodenseer zeigt sich erfreut über die Abänderungen bei der sogenannten Auflösungsabgabe. „Unser Protest gegen diese wenig durchdachte Strafsteuer hat sich ausgezahlt. Wir konnten im Sinne unserer Tourismusbetriebe das Schlimmste verhindern. Wermutstropfen bleibt aber, dass anderen Bereichen, speziell dem Bau- und Baunebengewerbe, mit dieser Regelung wenig bis gar nicht geholfen ist.“

Im heutigen Ministerrat wurde die Änderung bei der Auflösungsabgabe beschlossen. Die Strafe in Höhe von 110 Euro, die von Dienstgebern künftig bei der Kündigung von Mitarbeitern zu leisten ist, soll nur mehr eingeschränkt kommen. Sowohl verpflichtende Ferial- und Berufspraktika als auch befristete Dienstverhältnisse von bis zu sechs Monaten werden nun ausgenommen. Damit ist eine übermäßige Belastung von Saisonbranchen vermieden und sichergestellt, dass ausbildungsrelevante Praktika auch weiterhin angeboten werden.

Die Wirtschaftskammer Tirol hatte in den vergangenen Wochen massiv diese ungerechte Strafsteuer bekämpft und immer wieder betont, dass Tourismusbetriebe in einem Saisonort ohne Gäste nicht offen halten können und, dass Baufirmen ebenfalls an saisonale und vor allem witterungsbedingte Vorgaben gebunden sind. Aber auch Seilbahnunternehmen oder Badebetriebe wären von dieser Regelung betroffen gewesen. WK-Präsident Jürgen Bodenseer: „Es freut mich, dass wir diese als Auflösungsabgabe getarnte Steuer, die eine reine Abzocke unserer Betriebe gewesen wäre, entschärfen konnten. Ich habe immer betont, dass keiner der betroffenen Unternehmer vorsätzlich, hinterhältig oder sonst irgendwie verwerflich handelt, wenn er Arbeitsverhältnisse nach Ablauf der Saison beendet. Im Gegenteil: Er zeigt Verantwortung und macht das einzig Sinnvolle, um seinen Betrieb am Laufen zu halten, und um später wieder Beschäftigung anbieten zu können.“

Harald Ultsch, Obmann der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, atmet auf:  „Unser starker Protest hat Wirkung gezeigt. Gemeinsam haben wir es geschafft, zumindest die schärfsten Zähne dieser Auflösungsabgabe zu ziehen. Das bedeutet eine merkliche Verbesserung zur ursprünglichen Variante. Ein erster Schritt ist getan, die Belastung für unsere Betriebe wurde aufgrund unserer starken Interessenvertretung massiv reduziert.“
Gänzlich unzufrieden ist Georg Steixner, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk: „Diese Lösung ist nur ein Mini-Erfolg. Für die Baubranche und beispielsweise die Arbeitskräfteüberlasser bleibt die Auflösungsabgabe. Diese Bereiche wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Unsere Betriebe können bzw. dürfen zu bestimmten Zeiten einfach nicht arbeiten. Zum einen untersagen viele Normen die Verarbeitung von Produkten unter plus 5 Grad Celsius, zum anderen ist in vielen Fällen die Arbeit im Freien für die Mitarbeiter gar nicht zumutbar. Wir werden am Ball bleiben, vor allem fordern wir die Gewerkschaft auf, bei den Kollektivvertragsgesprächen Bewegung zu zeigen. Ziel muss es sein, im Bau ein Ganzjahresdurchrechnungsmodell zu installieren, in das erbrachte Mehrstunden während des Jahres einfließen können. Die jetzige Lösung ist für die Betriebe nicht zumutbar.“

 

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WK-Präsident Jürgen Bodenseer zeigt sich erfreut über die Abänderungen bei der sogenannten Auflösungsabgabe.

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