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Am 15. April wählen 96.861 wahlberechtigte InnsbruckerInnen den neuen Gemeinderat und die/den neue(n) BürgermeisterIn. Dabei gibt es heuer einige Neuerungen.

 

BürgermeisterIn-Direktwahl

Wenn am 15. April zwischen 8 und 17 Uhr die Wahllokale geöffnet sind, können heuer erstmals nicht nur der aus 40 Mitgliedern bestehende Gemeinderat, sondern auch die/der BürgermeisterIn von der Bevölkerung direkt gewählt werden. Innsbruck war bisher die einzige Gemeinde Tirols, in der es keine Direktwahl gab, sondern das Stadtoberhaupt indirekt vom Gemeinderat bestellt wurde.

 

Die WählerInnen bekommen dafür zwei Wahlzettel: Einen für die Gemeinderats- und einen für die Bürgermeisterwahl. Die Stimme kann auch gesplittet werden – das heißt, sie kann einer anderen Fraktion gegeben werden, als der der/des BürgermeisterkandidatIn.

 

Sollte im ersten Wahlgang am 15. April keiner der BürgermeisterkandidatInnen über 50 Prozent der Stimmen erreichen, dann gibt es am 29. April eine Stichwahl.

 

Vorzugstimmen

Die neue Innsbrucker Wahlordnung ermöglicht erstmals, Vorzugstimmen zu vergeben. Für die Wahlberechtigten besteht die Möglichkeit, bevorzugte GemeinderatskanditatInnen gezielt zu wählen und damit innerhalb der Parteiliste vor zu reihen: Dazu können in die freien Felder neben dem Parteinamen am Wahlzettel bis zu zwei Namen geschrieben werden. Damit die Vorzugstimme gültig ist, müssen die KandidatInnen von der gewählten Partei aufgestellt worden sein.

 

Wählen ab 16

Heuer können erstmals junge BürgerInnen bereits ab 16 Jahren von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Wahlberechtigt sind damit alle ÖsterreicherInnen und sonstige EU-BürgerInnen ab 16 Jahren (geb. 15. April 1996 und älter) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck. Um für einen Platz im Gemeinderat oder für das Bürgermeisteramt kandidieren zu können, muss man allerdings nach wie vor mindestens 18 Jahre alt sein.

 

Briefwahl

Wer am 15. April nicht in Innsbruck ist, aber trotzdem von seinem Wahlrecht Gebrauch machen möchte, kann dies mittels Briefwahl tun.

Die Wahlkarte kann auf verschiedenen Wegen beantragt warden: per Internet (Formular unter www.innsbruck.gv.at), Post (Stadtmagistrat Innsbruck, Wahlkartenbüro, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck), Fax (0512/5360-6201) oder persönlich: Wahlkartenbüro, Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock (Lift in den RathausGalerien), Zimmer 6102. Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 8-12 Uhr und 13-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr.

 

Wichtige Fristen zur Briefwahl:

  • Bis 11. April: schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
  • Bis 13. April: mündlicher (persönlicher) Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
  • Bis 13. April: Antrag auf Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde
  • Bis 13. April: Einlangen der Wahlkarten im Postweg

 

Weitere Wahl-Infos finden Sie unter dem Menüpunkt BürgerInnen/Politik auf www.innsbruck.gv.at

 

Wahl2012

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