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In den vergangenen Jahren standen kleinere periphere Bezirksgerichte in Tirol immer wieder zur Diskussion, ob diese geschlossen werden sollen. Zurzeit gibt´s wieder diese Diskussionen ob Bezirksgerichte erhalten bleiben.

„Ich denke das es natürlich erstrebenswert ist kleinere Standorte für ein Bezirksgerichte eigenständig zu erhalten, da viel mehr Menschen am Bezirksgericht zu tun haben, als man vordergründig der Meinung ist. Dies hat nicht immer mit irgendwelchen Streitfällen und darauffolgend möglichen Prozessen zu tun, sondern auch mit der Serviceeinrichtung z.B.: für Grundbuchsangelegenheiten, für Pflegschaftsfälle, Familienrechts-, Straf- und Zivilsachen, in Exekutionssachen und in Rechtshilfeangelegenheiten, und vieles anders mehr; also mehr als man vorerst meinen mag. Die einmal wöchentlich stattfindende kostenlose Rechtsberatung erfreut sich ebenfalls regen Zuspruchs. Eine neuerliche Schließung der kleineren Bezirksgerichte Tirols wäre ein Affront für all jene Menschen die tagtäglich mit dem und an den Bezirksgerichten es Landes zu tun haben und sich ständig um den Standort bemühen.“ so  der Kaltenbacher Bürgermeister und SPÖ LA Klaus Gasteiger.

 

Klaus_Gasteiger_05.2011

„Um zum nächstgelegenen Gericht gelangen zu können, wär´s u.a. wieder ein Grund die Straßen zu verstopfen und den Verkehr künstlich zu produzieren. Deshalb habe ich mir erlaubt, bei der letzten Landtagssitzung eine schriftliche Anfrage an den Herrn Landeshauptmann zu richten, der diese wahrheitsgetreu zu beantworten hat.“ so der Abgeordnete weiter. „Ebenso betroffen wäre das BG Zell am Ziller; der Standortbürgermeister Robert Pramstraller bemüht sich sehr, nach seinen Möglichkeiten das BG Zell am Ziller zu erhalten. Im Zuge der Planungsverbandssitzung vom 02.02.2012 ließ der Zeller Bürgermeister alle seine Zillertaler Bürgermeisterkollegen eine Pedition an den Herrn Landeshauptmann unterschreiben, die ebenso für den Erhalt des BG Zell am Ziller sich aussprechen. Eine eindeutigere Botschaft in´s Landhaus und in´s Justizministerium nach Wien kann´s wohl nicht mehr geben!“ so Gasteiger. „Zu den Bezirksgerichten sei noch erwähnt, dass nach dem Art. 8 Abs. 5 lit d. des noch gültigen Übergangsgesetzes vom 01.10.1920, die Sprengel der Bezirksgerichte nur durch eine übereinstimmende Verordnung der Bundesregierung und der Landesregierung geändert werden kann. Ohne Zustimmung des Herrn Landeshauptmannes können unsere Tiroler Bezirksgerichte nicht geschlossen werden; ich denke Tirol hat in der vergangenen Schließungswelle seine Hausaufgaben erledigt. Ich bin auf die Antwort aus dem Landhaus gespannt.“ meint Gasteiger abschließend.

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